Betriebsferien vom 23.12.24 - 01.01.2025
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1) Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle, zwischen dem Käufer und der Buddeberg GmbH, Mannheim geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erstellung von Gewerken. (Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden). 2) Abweichende Bedingungen des Käufers, welche wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch dann wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen sollen auch dann gelten, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Eine Bestellung des Käufers, welche als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der gleichen Frist annehmen. Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Abnehmer, Schulen und Behörden. Privatpersonen können wir nicht beliefern. Chemikalien bieten wir ausschließlich für Bestellungen aus Deutschland an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Besondere, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Absprachen, Wünsche oder vom Waren-, Versand- oder anderen Standards abweichende Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weiter geben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

1) Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Unsere Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Die Preise in unseren Katalogen verstehen sich als Richtpreise ohne Mehrwertsteuer, maßgeblich sind die Preise, die in unserer Auftragsbestätigung vermerkt sind. 2) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns insbesondere vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basissatz der Bundesbank zu berechnen. 3.) Im Interesse aller teilnehmenden Partner bemüht sich die Buddeberg GmbH, Zahlungsausfälle weitestgehend zu reduzieren. Sicher haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir bei Ihrer ersten Bestellung Ihre Bonität überprüfen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben - ausgenommen zum Zweck der Bestellabwicklung. 4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Mindestauftragswert und Versandkosten

1) Kleinbestellungen bis 49,99€ netto: Zzgl. 39,95€ und 6,95€ Versand, 
Bestellwert von 50,00€ netto bis einschl. 119,99€ netto: Zzgl. 19,95€ und 6,95€ Versand,
Bestellwert über 120,00€ netto: Entfallen sowohl die Abwicklungspauschale, als auch die Versandkosten.
3) Einzelne Artikel können höhere Versandkosten aufweisen. Palettenlieferungen werden gesondert berechnet. 
4) Bei Neukunden sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

5. Stornierung von Aufträgen bzw. Rücksendung von Waren

Wir sind berechtigt, bei Stornierung eines Auftrages vor dessen Lieferung dem Käufer sämtliche Kosten, die durch die Stornierung entstehen, nach den gesetzlichen Regelungen zu belasten. Dies gilt insbesondere für die Kosten, die uns durch den Vorlieferanten entstehen also auch für solche, die in unserem Haus entstehen. Die Rücksendung mangelfreier Ware darf nur mit unserer Zustimmung an die von uns genannte Empfängeradresse frei Haus erfolgen. Die Rücksendung von Gefahrgütern muss mit uns speziell abgestimmt werden. Rücksendungen von Waren, welche ordnungsgemäß geliefert wurden und mangelfrei sind, werden mit pauschal 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 15,00 EUR zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer belastet. Uns bleibt vorbehalten, entsprechend den obigen Ausführungen einen höheren Schaden geltend zu machen und nachzuweisen. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder dieser niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

6. Lieferung und Gefahrenübergang

1) Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir sind bemüht, Wünsche und Interessen des Käufers hinsichtlich der Versandart und des Versandweges zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung gehen zu Lasten des Käufers. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt für alle Lieferungen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten die Lieferung durch eine Transportversicherung abgesichert. Liefertermine oder Fristen, welche nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Handelt es sich bei dem zu Grunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, den Wegfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen ist. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. 2) Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung oder einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt. 3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jeder Zeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. 4) Die Lieferung erfolgt inklusive Herstellerverpackung gegebenenfalls ausgenommen Anbruchware. Weitere Verpackung wird vom Verkäufer nach den jeweiligen Erfordernissen ausgewählt. Mehrkosten, die aufgrund von kundenspezifischen Sonderwünschen betreffend die Verpackung entstehen, werden gesondert berechnet. Die Verwendung kundeneigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rücknahme von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich.

7. Gewährleistung / Haftung

1) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer untersucht und etwaige vorhandene Mängel unverzüglich angezeigt hat (§ 377 HGB). 2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis herab zu setzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nachlieferung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort, als an dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. 3) Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns und von gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von den obigen Ausführungen umfasst werden und die auf vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Waren oder Teile der selben eine Beschaffenheits- und oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich und von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 4) Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglicher Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für die deliktischen Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, statt der Leistung, hier Ziff. 2 bis Ziff. 5 dieser Klausel. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 5) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Lieferung der Waren. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben. Bei Kulanzleistungen orientieren wir uns an den jeweiligen Bedingungen des Herstellers.

8. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zum Beispiel bei Zahlungsverzug haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht die Vorbehaltsware zurück zu nehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Auch eine Pfändung der Vorbehaltsware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. 2) Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche, wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen und nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit darüber, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an der Sache überträgt. Die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an der Sache verwahrt der Käufer für uns. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten haftet hierfür der Käufer. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 % sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. 4) Der Käufer hat die Vorbehaltware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, welche erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

09. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz Mannheim bzw. der Sitz unserer Niederlassung. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und oder Geschäftssitz zu verklagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen, ebenso das internationale Privatrecht.

10. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

11. Datenschutz

Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Buddeberg GmbH, Mannheim Mannheim Commercial Register HRB 3230

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30.12.2024 - 15:43